Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen
Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) befindet sich in Ausarbeitung. Dabei wird ein Teil der Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 gefördert. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein.
Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.
Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will. Ob sie dabei der Umsatzsteuer unterliegt oder davon befreit ist (§ 6 Umsatzsteuergesetz), ist dabei nicht entscheidend. So können beispielsweise auch Sportvereine oder Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen unternehmerisch tätig sein, aber von der Umsatzsteuer befreit sein.
Energiemehrkosten von gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen, die einer unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, werden nicht im NPO-EKZ, sondern im Rahmen des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert.
Bitte beachten Sie, dass sich der NPO-EKZ hinsichtlich der antragsberechtigten Organisationen vom früheren "NPO-Unterstützungsfonds" unterscheidet und prüfen Sie, ob Ihre Organisation im Energiekostenzuschuss für Unternehmen oder im NPO-EKZ antragsberechtigt ist.
Die unbedingte notwendige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen endet bereits am 2. November 2023. Siehe https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/